Personal

Arbeitsbescheinigung erstellen – für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter

Endet ein Arbeitsverhältnis, braucht Ihr Mitarbeiter eine Arbeitsbescheinigung. AresPaper füllt sie aus den Personaldaten aus – Beschäftigung, Kündigung mit Frist und das Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate. Sie prüfen, ergänzen und verschicken das PDF.

Im Paket „Rechnungen & Verträge“ für 19,90 € im Monat · netto · monatlich kündbar

Ausgefüllt in wenigen Minuten

Agentur oder Jobcenter

Die Bescheinigung nach § 312 SGB III für die Agentur für Arbeit oder nach § 57 SGB II für das Jobcenter – jeweils mit den passenden Abschnitten.

Vorausgefüllt

Firma mit Betriebsnummer, Name, Versicherungsnummer, Beschäftigung, Austritt und Grund kommen aus AresPaper.

Kündigung mit Frist

Datum, Zugang und Ende der Kündigung, Abfindung und Freistellung – die Frist nach § 622 BGB rechnet AresPaper aus.

Arbeitsentgelt

Die letzten zwölf Monate aus den Lohnabrechnungen, mit Einmalzahlungen und Summe – weitere Monate ergänzen Sie mit einem Klick.

Auch für frühere Mitarbeiter

Steht jemand nicht in AresPaper, ist nur die Firma vorausgefüllt, und Sie tragen den Rest ein.

Prüfung beim Ausfüllen

AresPaper weist auf fehlende oder widersprüchliche Angaben hin, bevor Sie das PDF verschicken.

So erstellen Sie eine Arbeitsbescheinigung

  1. Stelle und Mitarbeiter wählen

    Agentur für Arbeit oder Jobcenter, dann den Mitarbeiter aus der Liste – oder „nicht in der Liste“.

  2. Angaben prüfen

    Die meisten Felder sind schon ausgefüllt. Die Vorschau zeigt das PDF, bevor Sie speichern.

  3. Per E-Mail verschicken

    An Ihren Mitarbeiter, an Ihr Lohnbüro oder an die Stelle – mit dem PDF im Anhang.

Wofür braucht man eine Arbeitsbescheinigung?

Mit der Arbeitsbescheinigung bestätigen Arbeitgeber, wie lange jemand beschäftigt war, wie und warum das Arbeitsverhältnis endete und was er verdient hat. Die Agentur für Arbeit braucht diese Angaben für das Arbeitslosengeld, das Jobcenter für die Grundsicherung. Ausstellen muss sie der Arbeitgeber.

Haben Sie ein Lohnbüro, übermittelt es die Angaben in der Regel elektronisch an die Agentur – das PDF aus AresPaper ist dafür die fertige Vorlage.

Häufige Fragen

Was steht in der Arbeitsbescheinigung?

Angaben zur Firma und zum Mitarbeiter, Beginn und Ende der Beschäftigung, wie und warum sie endete – etwa Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristung – und das Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate.

Geht das auch für ehemalige Mitarbeiter?

Ja. Wählen Sie „Mitarbeiter nicht in der Liste“ und tragen Sie die Angaben selbst ein – die Firma ist vorausgefüllt.

Wer bekommt die Bescheinigung?

Sie entscheiden: Ihr Mitarbeiter, Ihr Lohnbüro oder direkt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter – AresPaper verschickt das PDF per E-Mail.

Was ist beim Jobcenter anders?

Für das Jobcenter enthält die Bescheinigung die Nummer der Bedarfsgemeinschaft und eigene Hinweise. Das Arbeitsentgelt nehmen Sie dazu, wenn das Jobcenter danach fragt.

Was kostet die Arbeitsbescheinigung mit AresPaper?

Enthalten im Paket „Rechnungen & Verträge“ für 19,90 € im Monat (netto), monatlich kündbar. Alle Pakete und Preise finden Sie auf der Startseite.

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Wählen Sie ein Paket und füllen Sie das kurze Formular aus – nach der Bestätigung ist Ihr Zugang sofort freigeschaltet.

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